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1. Versicherungspflicht für die studentische Krankenversicherungen


Versicherungspflichtig sind Studenten, die an staatlichen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch für in Deutschland eingeschriebene Studenten, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf Sachleistungen besteht.(Infosammlung zur Krankenversicherung)
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zum Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus besteht die Versicherungspflicht fort, wenn (Kennzahlen der privaten Krankenversicherung)
- die Art der Ausbildung,
- familiäre Gründe,
- persönliche Gründe,
die Überschreitung der Altersgrenze oder eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student sind, d.h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend durch das Studium in Anspruch genommen werden. Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung von seinem Erscheinunasbild her Arbeitnehmer ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Testberichte zur privaten Krankenversicherung gibts hier

 
 
2. Krankenkassenwahl für Studenten in Deutschland

Seit dem 1. Januar 1996 haben versicherungsberechtigte Studenten die Möglichkeit, die Mitgliedschaft bei einer der folgenden Krankenkassen zu wählen:
- die AOK des Wohnortes, (Versicherungsvergleiche im Test)
- jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Wohnort des Versicherten erstreckt,
- die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn die Satzung dies vorsieht und der Versicherte im Kassenbezirk wohnt, (Finanzportal private Krankenversicherung)
- die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Familienversicherung bestanden hat,
- die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist,
- die AOK oder jede Ersatzkasse ah dem Ort, in dem die Hochschule ihren Sitz hat.

 
 
3. Berufsunfähigkeitsversicherung - welche Wahlmöglichkeiten gibt es?

Die meisten neutralen Versicherungsmakler empfehlen Ihren Kunden Berufsunfähigkeitversicherungen in Kombination mit einer Lebensversicherung, bei denen es am Schluss der Laufzeit zu einer Auszahlung kommt, falls kein Schadensfall eingetreten ist. Diese BUTarife sind teuerer, da der Beitrag sich aus zwei Komponeten zusammensetzt Die reine Risikoabsicherung und das Ansparen. Das bedeutet: Das Geld, das Sie am Ende ausgezahlt bekommen, haben Sie durch einen höheren Beitrag angespart.
Dass diese Art von Tarif gerne empfohlen wird, hat 2 Gründe: (Versicherungsvergleich anfordern)

  1. Durch den höheren Beitrag steigt auch die Provision der Maklers.
  2. Es kann durchaus für Personen empfehlenswert sein, die nur gut 10.- oder 20.- Euro pro Monat sparen können. Die Banken bieten für so kleine Sparbeträge keine interessanten Angebote an.
 
 
4. Beiträge - studentische Krankenversicherung


Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung nicht erfüllen, verweigert die Hochschule die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung. (zum Versicherungsvergleich PKV)
Für Studenten, die familienversichert sind, wird kein Beitrag erhoben.
Für Studenten, die freiwillig versichert sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung der Krankenkasse geregelt. (Waizmann Zusatzversicherung auch für Studenten)