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1.
Versicherungspflicht für die studentische
Krankenversicherungen
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Versicherungspflichtig sind Studenten, die an
staatlichen Hochschulen in der Bundesrepublik
Deutschland eingeschrieben sind. Dies gilt auch
für in Deutschland eingeschriebene Studenten,
die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt
im Ausland haben, wenn aufgrund über- oder
zwischenstaatlichen Rechts kein Anspruch auf
Sachleistungen besteht.(Infosammlung
zur Krankenversicherung)
Die Versicherungspflicht besteht bis zum Abschluss
des 14. Fachsemesters, längstens bis zum
Ende des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr
vollendet wird. Über diesen Zeitpunkt hinaus
besteht die Versicherungspflicht fort, wenn
(Kennzahlen
der privaten Krankenversicherung)
- die Art der Ausbildung,
- familiäre Gründe,
- persönliche Gründe,
die Überschreitung der Altersgrenze oder
eine längere Fachstudienzeit rechtfertigen.
Studenten, die neben dem Studium gegen Entgelt
arbeiten, bleiben studentisch pflichtversichert,
wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach Student
sind, d.h. wenn ihre Zeit und Arbeitskraft überwiegend
durch das Studium in Anspruch genommen werden.
Wer dagegen aufgrund des Umfangs seiner Beschäftigung
von seinem Erscheinunasbild her Arbeitnehmer
ist, ist nicht als Student, sondern als Arbeitnehmer
versicherungspflichtig. Testberichte
zur privaten Krankenversicherung gibts hier
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2.
Krankenkassenwahl für Studenten in
Deutschland
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Seit dem 1. Januar 1996 haben versicherungsberechtigte
Studenten die Möglichkeit, die Mitgliedschaft
bei einer der folgenden Krankenkassen zu wählen:
- die AOK des Wohnortes, (Versicherungsvergleiche
im Test)
- jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit
sich nach der Satzung auf den Wohnort des Versicherten
erstreckt,
- die Betriebs- oder Innungskrankenkassen, wenn
die Satzung dies vorsieht und der Versicherte
im Kassenbezirk wohnt, (Finanzportal
private Krankenversicherung)
- die Krankenkasse, bei der zuletzt eine Mitgliedschaft
oder eine Familienversicherung bestanden hat,
- die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert
ist,
- die AOK oder jede Ersatzkasse ah dem Ort,
in dem die Hochschule ihren Sitz hat.
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3.
Berufsunfähigkeitsversicherung -
welche Wahlmöglichkeiten gibt es?
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Die
meisten neutralen Versicherungsmakler empfehlen
Ihren Kunden Berufsunfähigkeitversicherungen
in Kombination mit einer Lebensversicherung,
bei denen es am Schluss der Laufzeit zu einer
Auszahlung kommt, falls kein Schadensfall eingetreten
ist. Diese BUTarife sind teuerer, da der Beitrag
sich aus zwei Komponeten zusammensetzt Die reine
Risikoabsicherung und das Ansparen. Das bedeutet:
Das Geld, das Sie am Ende ausgezahlt bekommen,
haben Sie durch einen höheren Beitrag angespart.
Dass diese Art von Tarif gerne empfohlen wird,
hat 2 Gründe: (Versicherungsvergleich
anfordern)
- Durch
den höheren Beitrag steigt auch die Provision
der Maklers.
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Es kann durchaus für Personen empfehlenswert
sein, die nur gut 10.- oder 20.- Euro pro
Monat sparen können. Die Banken bieten
für so kleine Sparbeträge keine
interessanten Angebote an.
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4.
Beiträge - studentische Krankenversicherung
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Bei Studenten, die ihre Verpflichtung zur Beitragszahlung
nicht erfüllen, verweigert die Hochschule
die Einschreibung oder die Annahme der Rückmeldung.
(zum
Versicherungsvergleich PKV)
Für Studenten, die familienversichert sind,
wird kein Beitrag erhoben.
Für Studenten, die freiwillig versichert
sind, wird die Beitragsbemessung in der Satzung
der Krankenkasse geregelt. (Waizmann
Zusatzversicherung auch für Studenten)
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